Nutzungsvereinbarungen

Um am Onlinebanking des GAIA-Wirtschaftsringes teilzunehmen, ist es Voraussetzung, die Nutzungsvereinbarungen für die Teilnahme zur Kenntnis genommen und sich damit einverstanden erklärt zu haben. Es gelten jeweils die Nutzungsvereinbarungen zum Zeitpunkt des Eintritts in den GAIA-Wirtschaftsring.

Nutzungsvereinbarungen für die Teilnahme am (GAIA-kostenpflichtigen) Onlinebanking des GAIA-Wirtschaftsringes

 Allgemeine Regeln

 

Es gilt immer der aktuelle Stand der Nutzungsbedingungen. Änderungen werden den Mitgliedern im vorhinein rechtzeitig per email bekanntgegeben. Die Mitgliedschaft bei GAIA ist jederzeit kündbar.

 

  • GAIA ist eine leistungsgedeckte Währung. Die Grünen Mitglieder des GAIA-Wirtschaftsrings sind offiziell gemeldete Selbständige und Unternehmen, die professionelle Leistungen anbieten. Basismitglieder können entweder professionelle Leistungen und Sachwerte anbieten oder sich bei als Arbeitssuchend eintragen.

  • Eine GAIA entspricht einem EURO
  • GAIA dürfen nicht für EURO gekauft oder in EURO gewechselt werden. Es sind keine Gelder der offiziellen Währung oder andere Wertgüter zur Deckung hinterlegt. 
  • GAIA gilt überregional.

  • Jedes Grüne Mitglied stellt die anfangs mit dem GAIA-Wirtschaftring vereinbarte Kapazität für Mitglieder des GAIA-Wirtschaftsrings wöchentlich verbindlich zur Verfügung. Grüne Mitglieder werden vorrangig behandelt.

  • Bei der Bezahlung kann GAIA mit Euro kombiniert werden, der Anteil von GAIA am Gesamtbetrag darf jedoch nicht unter ein Drittel sinken.
  • Jede natürliche oder juristische Person kann ein GAIA-Konto eröffnen. Jede Person kann nur ein einziges Konto eröffnen. Das Guthaben von Basismitgliedern ist nicht übertragbar.
  • Jeder Person wird bei Eröffnung eines Kontos ein Startguthaben von 300 GAIA gutgeschrieben.
  • Jedem neuen Grünen Mitglied wird zusätzlich zum Startguthaben ein Guthaben auf dem Konto eingeräumt, das sich nach der Höhe der erwarteten Umsätze in GAIA richtet. 

  • Niemand ist zur Annahme von GAIA verpflichtet. Wird eine Leistung erbracht, ohne dass vorher ausdrücklich vereinbart wurde, dass alles oder ein Teil in GAIA gezahlt wird, ist im Zweifel die Rechnung in der offiziellen Landeswährung zu begleichen.

  • Es dürfen keine sittenwidrigen Leistungen angeboten werden. Der Betreiber von GAIA behält sich vor, bei Verstoß gegen diese Regelung den Inhalt der Annonce zu löschen und die Mitgliedschaft fristlos zu kündigen.
  • Die Photos, Namen, Leistungsangebote, Orte und Homepageadressen der Grünen Mitglieder des GAIA-Wirtschaftsringes sind aus Anwerbungsgründen von neuen Mitgliedern auch auf der öffentlichen GAIA-Seite in Listenform frei zugänglich. Mitglieder, die dieses nicht wünschen, teilen dieses bitte der Leitung mit.

 

Kosten und steuerliche Aspekte

 

  • In Planung: Die Betreiber von GAIA werden unangekündigt in unregelmäßigen Abständen bis zu zehn Prozent der Guthaben der einzelnen Mitglieder ins Gemeinschaftskonto buchen. Die Höhe der Abgaben richten sich nach der Einstufung des Unternehmens bei der Aufnahme in die Vollmitgliedschaft. Diese Gelder werden für Gemeinschaftsprojekte, die Bezahlung der Leitung und deren Helfer, die Förderung neuer Unternehmen oder für die Auszahlung von Grundeinkommen verwendet. Es werden maximal Abbuchungen von zehn Prozent im Kalenderjahr vorgenommen. Alle Mitglieder sind durch diese Maßnahme angehalten, ihren Kontostand möglichst gering zu halten und empfangene GAIA schnell wieder auszugeben. (Vorsorglicher Hinweis: Der GAIA-Wirtschaftsring wird bei Cyclos zur Zeit als kleines Projekt bis zu dreihundert Mitgliedern kostenlos betrieben. Mit einer eventuellen Beendigung dieses Status durch das Größerwerden des Wirtschaftsringes müssten in Zukunft in diesem Fall Kontoführungsgebühren in EURO erhoben werden.)

  • Umsätze in GAIA sind steuerlich genauso wie Umsätze in EURO zu behandeln und müssen entsprechend dem Finanzamt mitgeteilt werden. Nicht darunter fallen Leistungen im "persönlich oder räumlich nahen Bereich", die unter Nachbarschaftshilfe fallen. Im Zweifel erkundigt Euch bitte bei Eurem zuständigen Finanzamt. Ansonsten gibt es für gewerbliche Anbieter zum Teil bei einzelnen Finanzämtern Regelungen im Umgang mit Komplementärwährungen. Es obliegt dem Einzelnen, sich bei seinem/ihrem Finanzamt über die jeweiligen Konditionen kundig zu machen.

 

Regionalgruppen (in Planung)

 

  • Mit Eintritt in den GAIA-Wirtschaftsring kann ein Mitglied auch Mitglied einer GAIA-Regionalgruppe werden. Die Mitgliedschaft in einer Regionalgruppe ist freiwillig. Es ist nur die Mitgliedschaft in einer Regionalgruppe möglich. Diesen Regionalgruppen werden mit der Zeit zunehmend Befugnisse eingeräumt werden, was die Auswahl der neuen Mitglieder in der jeweiligen Region wie auch die Verwendung von Sozial- und Gemeinschaftsabgaben zugunsten benachteiligter Menschen oder zentraler Projekte, die die Werte des GAIA-Wirtschaftsringes repräsentieren, betrifft. Dieses können Fortbildungskurse, die jedes Mitglied kostenlos besuchen kann, Grundeinkommen für ausgewählte Gruppen oder soziale Projekte in der jeweiligen Region sein. Die genaue Höhe werden die Mitlieder der Regionalgruppen selbständig festlegen. Wer nicht Mitglied einer Regionalgruppe wird, nutzt das GAIA-Konto gemäß den vorliegenden Nutzungsvereinbarungen.

     

Kündigung und Erlöschen der Mitgliedschaft

 

  • Die Mitgliedschaft bei GAIA ist jederzeit zum Monatsende in schriftlicher Form kündbar. Die Kündigung kann auch per email erfolgen. Ein eventuelles Restguthaben des Kontos wird dem zentralen Sozial-und Gemeinschaftskonto oder, sofern das Mitglied Mitglied in einer Regionalgruppe war, der zuständigen Regionalgruppe zugeführt. 

     

Haftungsausschlüsse

 

  • Der Betreiber übernimmt keine Haftung für offene GAIA-Rechnungen, die die Mitglieder sich untereinander stellen. Jedes GAIA-Mitglied ist selber für die Begleichung seiner Verbindlichkeiten verantwortlich.

    GAIA ist ein Pionierprojekt und Experiment. Der Betreiber wird alles in seinen Möglichkeiten stehende tun, die Währung GAIA am Markt zu einer Alternative zum EURO zu entwickeln. Sollte es wider Erwarten jedoch zu einer Einstellung des Projektes kommen, erklären sich die Nutzer damit einverstanden, dass sie keinerlei Regressansprüche an den Betreiber stellen.

  • Die Cyclos-Online-Banking-Software ist langjährig erprobt und es finden regelmäßige Datensicherungen statt. Falls es wieder erwarten trotzdem durch den Absturz des Systems oder anderen Vorkommnissen zu dem höchst unwahrscheinlichen Fall eines Komplettdatenverlustes kommen sollte, haftet der Betreiber nicht für eventuell auftretende Schädigungen. In diesem Fall werden die Konten wieder auf das Eingangs zur Verfügung gestellte GAIA-Guthaben eingestellt.

  • Der Betreiber haftet nicht für eventuelle Steuerschulden, die durch die Nichtversteuerung von GAIA-Umsätzen entstehen.

 

Stand: September 2017